Wandern - So funktioniert's

Hier finden Sie eine überblicksmäßige Darstellung des Ablaufes mit den entsprechenden Fristen.


1. Schritt

Kontaktaufnahme

Kontaktaufnahme zwischen Landwirt bzw. Landwirtin und Imker bzw. Imkerin. Details werden besprochen.

Prüfen, ob Bienenwanderung möglich ist (↪Sperrgebiete und Belegstellen).

Besprechung möglicher Aufstellungs- oder Bestäubungsprämien.

Wenn es zu einer Übereinkunft kommt, folgen die nächsten Schritte:

2. Schritt

Wanderkarte beantragen

Wanderkarten bei der Landwirtschaftskammer Wien beantragen.

Folgendes muss vorhanden sein:

Nachweis über die Seuchenfreiheit der Bienenvölker mit denen gewandert wird (↪Bienenwanderung).

Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.

3. Schritt

Zustimmung der Grundbesitzerin bzw. des Grundbesitzers einholen

Nachweis über das Vorliegen der Zustimmung des Verfügungsberechtigten über das Grundstück, auf dem der Wanderbienenstand errichtet werden soll.

4. Schritt

Zuwanderung anmelden

Die beabsichtigte Errichtung eines Wanderbienenstandes ist der Landwirtschaftskammer Wien mindestens zwei Wochen vor der Zuwanderung schriftlich anzuzeigen.

Die Errichtung eines Wanderbienenstandes ist zulässig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Einlangen der Anmeldung von der Landwirtschaftskammer Wien untersagt wird.

5. Schritt

Zuwanderung

Das Aufstellen des Wanderbienenstandes kann nun erfolgen.

Mindestabstände beachten (↪Bienenhaltung, ↪Bienenwanderung).

Gegebenenfalls eine Bienentränke bereitstellen (↪Bienenwanderung).

Gegebenenfalls mit Imkerinnen und Imkern benachbarter Bienenstände geringere Mindestabstände gesondert schriftlich vereinbaren.

Daten werden geladen